Was ist der Bildungsscheck?
- Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich bei Ihrer Fort- und Weiterbildung finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen mit Hilfe des Bildungsschecks unterstützen.
- Ein Bildungsscheck ist personenbezogen und somit nicht übertragbar. Auch ist der BS nicht mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar.
Welche Maßnahmen werden unterstützt?
- Durch den Bildungsscheck werden alle Maßnahmen gefördert, die einen beruflichen Weiterbildungscharakter haben. Das sind in der Regel Angebote, die ein solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermitteln.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Kursgebühren. Übernommen werden 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500,- €.
- Wenn beispielsweise Ihre Weiterbildung zur Leitung eines Ambulanten Pflegedienstes (PDL) 2.440,- € (LfK-Vorzugspreis) kosten sollte, so beträgt Ihr Eigenanteil für diesen Kurs mit einem Bildungsscheck über 500,- € lediglich 1.940,- €.
- Sollten Sie sich z. B. für den LfK-Pflegeberater interessieren, zahlen Sie für diesen Kurs mit einem Bildungsscheck nur 140,00 €, anstelle von den regulären 280,- € (LfK-Vorzugspreis).
Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?
- Inhouse-Schulungen
- Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Umfang von bis zu 6 Unterrichtsstunden
- Individuell für den Betrieb angepasste Fort- u. Weiterbildungen
- Angebote, die der Erholung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen
- Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht
- Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen
Wann erhalte ich einen individuellen Bildungsscheck?
- Beschäftige (auch in Elternzeit) und Berufrückkehrende
- Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 40.000,- € bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- € betragen
- Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben
- Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
- Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
Wo erhalte ich einen Bildungsscheck?
- Um einen Bildungsscheck zu erhalten, sollten Sie zunächst einen Beratungstermin mit der ausgebenden Stellen vereinbaren.
- Diese Stellen finden Sie im Internet unter:
Die Bildungsberatungsstellen sind in der Regel Wirtschaftsorganisationen, Kammern, kommunale Wirtschaftsförderer oder Volkshochschulen.
Wie beantrage ich einen Bildungsscheck?
- Informieren Sie sich zunächst, welche Stelle in Ihrer Nähe Bildungsschecks ausstellt.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
- Geben Sie beim Beratungsgespräch als Weiterbildungsanbieter folgendes an:
LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH - Sie haben Ihren Bildungsscheck erhalten? Dann melden Sie sich zur Fort- oder Weiterbildung bei Ihrer LfK Weiterbildungsgesellschaft mbH an.
Sie haben die Möglichkeit:
sich per Fax anzumelden (Faxnr.: 0221-8888 55 30)
sich über das Internet anzumelden: www.lfk-weiterbildung.de - Sobald die verbindliche Anmeldung sowie der Bildungsscheck vorliegen, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.