Rund um den Bildungsscheck
 

Rund um den Bildungsscheck

Was ist der Bildungsscheck?

  • Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich bei Ihrer Fort- und Weiterbildung finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen mit Hilfe des Bildungsschecks unterstützen.
  • Ein Bildungsscheck ist personenbezogen und somit nicht übertragbar. Auch ist der BS nicht mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar.

Welche Maßnahmen werden unterstützt?

  • Durch den Bildungsscheck werden alle Maßnahmen gefördert, die einen beruflichen Weiterbildungscharakter haben. Das sind in der Regel Angebote, die ein solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermitteln.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Kursgebühren. Übernommen werden 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500,- €.
  • Wenn beispielsweise Ihre Weiterbildung zur Leitung eines Ambulanten Pflegedienstes (PDL) 2.440,- € (LfK-Vorzugspreis) kosten sollte, so beträgt Ihr Eigenanteil für diesen Kurs mit einem Bildungsscheck über 500,- € lediglich 1.940,- €.
  • Sollten Sie sich z. B. für den LfK-Pflegeberater interessieren, zahlen Sie für diesen Kurs mit einem Bildungsscheck nur 140,00 €, anstelle von den regulären 280,- € (LfK-Vorzugspreis).

Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?

  • Inhouse-Schulungen
  • Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Umfang von bis zu 6 Unterrichtsstunden
  • Individuell für den Betrieb angepasste Fort- u. Weiterbildungen
  • Angebote, die der Erholung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen
  • Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen

Wann erhalte ich einen individuellen Bildungsscheck?

  • Beschäftige (auch in Elternzeit) und Berufrückkehrende
  • Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 40.000,- € bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- € betragen
  • Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben
  • Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
  • Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden

Wo erhalte ich einen Bildungsscheck?

  • Um einen Bildungsscheck zu erhalten, sollten Sie zunächst einen Beratungstermin mit der ausgebenden Stellen vereinbaren.
  • Diese Stellen finden Sie im Internet unter:

Die Bildungsberatungsstellen sind in der Regel Wirtschaftsorganisationen, Kammern, kommunale Wirtschaftsförderer oder Volkshochschulen.

 

Wie beantrage ich einen Bildungsscheck?

  1. Informieren Sie sich zunächst, welche Stelle in Ihrer Nähe Bildungsschecks ausstellt.
  2. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
  3. Geben Sie beim Beratungsgespräch als Weiterbildungsanbieter folgendes an:
    LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH
  4. Sie haben Ihren Bildungsscheck erhalten? Dann melden Sie sich zur Fort- oder Weiterbildung bei Ihrer LfK Weiterbildungsgesellschaft mbH an.
    Sie haben die Möglichkeit:
    sich per Fax anzumelden (Faxnr.: 0221-8888 55 30)
    sich über das Internet anzumelden: www.lfk-weiterbildung.de
  5. Sobald die verbindliche Anmeldung sowie der Bildungsscheck vorliegen, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.

Beispiel eines ausgefüllten BildungsSch€cks

Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!