Weiterbildung
 

Kurs 01.05.04

Aufbauend auf die 84 UE des Grundkurses zur Wundversorgung!

Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden (84 UE) für Leitungskräfte

Als verantwortliche Pflegefachkraft vertiefen Sie Ihre Kenntnisse bei der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden. Sie erweitern Ihre kommunikativen Kompetenzen im Umgang mit den Patient/innen sie das benötigte Management-Know-how für die spezialisierte Wundversorgung. Mit diesen neu erworbenen Qualifikationen sind Sie in der Lage eine wundversorgende Einheit zu gestalten und zu organisieren.

Kursinhalte

Die Inhalte entsprechen den Regelungen in § 6 der Rahmenempfehlungen nach § 132a, Abs. 1 SGB V

Lokaltherapie: Behandlungsprozess/Management

  • Debridement
  • Wundbehandlungsmittel und deren Anwendungsmethoden
  • Vakuumversiegelung
  • Verbandstechniken
  • Stagnierende Wunden
  • Palliative Wundversorgung bei inoperablen (ex)ulzerierenden/entstellenden
  • Hauttumoren, Metastasen, Sarkomen
  • Plastisch-rekonstruktive Maßnahmen
  • Verbrennung, Verbrennungswunde, Strahlenulcus und instabile Narben

Adjuvante (unterstützende) Maßnahmen

  • Heilmittel
  • Orthopädietechnik und Hilfsmittel
  • Hyperbare Sauerstoff-Therapie (HBO)

Rahmenbedingungen/ergänzende Themenbereiche

  • Dokumentation
  • Wunddokumentation
  • ergänzende Dokumentation in der Lymphologie
  • Qualitätssicherung in der Wundtherapie
  • Schnittstellenmanagement (Organisation, Überleitungs- und Entlassungsmanagement)

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die zuvor erfolgreich den Grundkurs „Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden (84 UE) für Pflegefachkräfte“ erfolgreich absolviert hat.

Abgeschlossener Berufsabschluss zum/r:

    • Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (nach dem PflBRefG) oder
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (nach dem KrPflG) oder
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in (nach dem KrPflG oder nach dem PflBRefG) oder
    • Altenpfleger/-in (nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 oder nach dem PflBRefG) oder
    • Altenpfleger/-in mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht.

    Kursgebühr

    • 995 €
    • 945 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *
    • zzgl. 45 € Prüfungsgebühr

    * gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

    Kursdauer

    9:00 – 16:00 Uhr, 84 Std.

    Zeit und Ort der Veranstaltung

    22.05.2024 - 20.06.2024 Aachen / Online

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    01.07.2024 - 30.08.2024 Münster / Online

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    11.09.2024 - 10.10.2024 Köln / Online

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    18.11.2024 - 13.12.2024 Dortmund / Online

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