Telefon: 0 22 1 – 88 88 55 0
Altenpflegefachkräfte, die nach dem Landesrecht gültig ab 01.01.1995 ihre dreijährige Ausbildung oder zweijährige theoretische Ausbildung mit einem Anerkennungsjahr nach Altenpflegegesetz nach Landesrecht, gültig ab 1969, mit der novellierten Ausbildungs- und Prüfverordnung vom 14.09.1988 absolviert haben, benötigen zur Übernahme als verantwortliche oder stellvertretende Pflegefachkraft eine Nachqualifizierungsmaßnahme. Wurde die dreijährige Altenpflegeausbildung nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 durchgeführt, ist diese Maßnahme der Nachqualifizierung nicht erforderlich zur Anerkennung des Personaleinsatzes in ambulanten Pflegediensten auf Grundlage der LfK-Rahmenverträge nach §§ 132, 132a SGB V.
Alle Altenpflegefachkräfte, die ihre Ausbildung vor Oktober 2006 und nach September 1988 abgeschlossen haben, müssen ihre Qualifikation im Bereich der Behandlungspflege erweitern, um die Position der (stellvertretenden) PDL in der ambulanten Pflege ausüben zu können.
Bitte beachten Sie: Des Weiteren ist ein drei tägiges Praktikum auf einer Intensivstation durchzuführen und der federführenden Kasse zu melden!
Dieser Kurs ist in Form des selbstgesteuerten Lernens konzipiert. Sie erhalten ein Studienheft, in dem folgende Themenkomplexe für Sie didaktisch aufbereitet sind:
In diesem Studienheft finden Sie Selbstlernaufgaben sowie Literaturhinweise, mit denen Sie Ihre Kenntnisse vertiefen können. Durch selbstgesteuerte Lernphasen gelangen Sie so zu fundiertem Wissen. Sie schließen den Kurs mit einer Klausur ab.
Altenpflegekräfte, die vor Oktober 2006 ihre staatliche Prüfung absolviert haben, in der ambulanten Pflege arbeiten und die Position als (stellvertretende) PDL oder die PDL-Weiterbildung anstreben.
Die Position der stellvertretenden PDL können Sie bereits nach Abschluss dieser Maßnahme besetzen. Für beide Positionen werden zwei Jahre Berufserfahrung in rechnerischer Vollzeit in der Pflege innerhalb der letzten acht Jahre, davon neun Monate in einem zugelassenen Pflegedienst, vorausgesetzt.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Der Einstieg ist JEDERZEIT möglich, da es sich um selbstgesteuertes Lernen handelt. Das Studienheft wird bei Vorliegen einer verbindlichen Anmeldung per E-Mail vorab zugesandt.
Die schriftliche Prüfung findet monatlich statt (s. Prüftermine unter „Zeit und Ort der Veranstaltung“). Eine vorherige Anmeldung ist obligatorisch (5 Werktage vor dem Prüfungsbeginn).
Die Prüfung erfolgt in Präsenz in Köln (Dauer: 2 Stunden, von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr)
Eine Förderung über einen Bildungsscheck NRW ist leider nicht möglich.
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