Weiterbildung
 

Kurs 01.02.02

Einzeln buchbare Tagesveranstaltungen werden auf die 24-Stunden-Pflichtfortbildung für die Praxisanleitung angerechnet

Jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleitende (8 UE)

Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.


Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.

Kursinhalte

Themenübersicht:

31.10.2023 - Lernkatalog erstellen

15.11.2023 - Resilienz für Praxisanleitende

23.11.2023 - Expertenstandards für Praxisanleitung nutzen

01.12.2023 - Rollen, Rollenverständnis und Rollenkonflikte

18.12.2023 - Coolout in der Pflegeausbildung - was Praxisanleiter/innen tun können

15.01.2024 – Praxisanleitung und Ethik

26.01.2024 - Expertenstandards für Praxisanleitung nutzen

14.02.2024 - Kompetenzorientierte Beurteilung

29.02.2024 - Rollen, Rollenverständnis und Rollenkonflikte

15.03.2024 - Coolout in der Pflegeausbildung - was Praxisanleiter/innen tun können

19.04.2024 - Kompetenzorientierte Beurteilung

29.04.2024 - Expertenstandards für Praxisanleitung nutzen

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, müssen folgende Vorgaben beachtet werden:

  • Es gilt der Nachweiszeitraum vom 15.06. des Jahres bis 14.06. des Folgejahres.
  • Digitale Lernformen (Webinar, E-Learning, Online-Training u. a.), welche die Präsenz an einem gemeinsamen Unterrichtsort ersetzen, können mit einem Umfang von bis zu 50 Prozent (oder zwölf Stunden pro Nachweisjahr) berücksichtigt werden.
  • Die Fortbildungen können berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte haben. Berufspädagogische Inhalte müssen mindestens zwölf Fortbildungsstunden einnehmen.
  • Die Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in der Regel in maximal vier Veranstaltungen aufgeteilt werden.

Kursgebühr

  • 176 €
  • 139 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Eintägig, 9:00 – 15:30 Uhr

Sonstiges

■ Eine Förderung über einen Bildungsscheck NRW ist nicht möglich.
■ Die jeweiligen Inhalte der Veranstaltungen finden Sie unter "Kursinhalte".



Zeit und Ort der Veranstaltung

18.12.2023 Online

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15.01.2024 Aachen

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26.01.2024 Online

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14.02.2024 Bielefeld

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29.02.2024 Online

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15.03.2024 Köln

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19.04.2024 Online

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29.04.2024 Dortmund

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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!