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Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.
Themenübersicht:
08.11.2024 Köln - Rollen, Rollenverständnis & -konflikte
19.12.2024 Online - Pflegedokumentation und Übergaben in der praktischen Ausbildung
31.01.2025 Dortmund - Selbstreflexion fördern - Die Kunst des Lernens aus Erfahrungen
26.02.2025 Online - Mensch-Technik-Interaktion: Digitale Innovationen in der praktischen Pflegeausbildung
20.03.2025 Bielefeld - Diversity-Management in der Praxisanleitung
11.04.2025 Online – Coolout in der Pflegeausbildung
Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, müssen folgende Vorgaben beachtet werden:
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Eintägig, 9:00 – 15:30 Uhr
■ Eine Förderung über einen Bildungsscheck NRW ist nicht möglich.
■ Die jeweiligen Inhalte der Veranstaltungen finden Sie unter "Kursinhalte".
19.12.2024 Online |
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31.01.2025 Dortmund |
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26.02.2025 Online |
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20.03.2025 Bielefeld |
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11.04.2025 Online |
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!