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Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.
23.05.2025 Münster – Fehleranalyse und -management
18.06.2025 Online – Anleiten nach Expertenstandard
11.07.2025 Aachen – Resilienz für Praxisanleitende
26.08.2025 Online - Pflegedokumentation in der Ausbildung: Grundlage für Qualität und Transparenz
18.09.2025 Oberhausen - Selbstreflexion fördern
10.10.2025 Online - Sprachkultur in der ambulanten Pflege und Ausbildung
Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, müssen folgende Vorgaben beachtet werden:
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Eintägig, 9:00 – 15:30 Uhr
■ Die jeweiligen Inhalte der Veranstaltungen finden Sie unter "Kursinhalte".
23.05.2025 Münster |
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18.06.2025 Online |
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11.07.2025 Aachen |
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26.08.2025 Online |
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18.09.2025 Oberhausen |
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10.10.2025 Online |
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19.11.2025 Dortmund |
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15.12.2025 Online |
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!