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Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.
Themenübersicht:
25.08.2025 – Lernkatalog erstellen
26.08.2025 - Perspektivwechsel und Empathie
27.08.2025 - Resilienz für Praxisanleitende
09.09.2025 - Pflegedokumentation
10.09.2025 - Anleiten nach Expertenstandard
11.09.2025 - Ethik in der Praxisanleitung
Fortbildung für Praxisanleiter/innen
Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, müssen folgende Vorgaben beachtet werden:
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Dreitägig, 9:00 – 15:30 Uhr, 24 Unterrichtseinheiten
25.08.2025 - 27.08.2024 Online |
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09.09.2025 - 11.09.2025 Online |
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29.09.2025 - 01.10.2025 Online |
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29.10.2025 - 31.10.2025 Online |
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10.11.2025 - 12.11.2025 Online |
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25.11.2025 - 27.11.2025 Online |
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03.12.2025 - 05.12.2025 Online |
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16.12.2025 - 18.12.2025 Online |
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!