Kurs 01.02.01
Jährliche Pflichtfortbildung Praxisanleitung (24 UE)
Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.
Kursinhalte
08.–10.06.2026 | Online
- Resilienz für Praxisanleitende
Eigene Widerstandskraft stärken und gesund im Alltag bleiben. - Coolout in der Pflege
Emotionale Distanz erkennen und professionell damit umgehen. - Fehleranalyse und -management
Fehler systematisch reflektieren und eine konstruktive Lernkultur fördern.
23.–25.06.2026 | Online
- Kompetenzbegriff der Pflegeausbildung
Grundlagen kompetenzorientierter Ausbildung verstehen und einordnen. - Lernsituationen kompetenzorientiert gestalten
Lernangebote praxisnah und zielgerichtet planen. - Kompetenzorientierte Beurteilung
Leistungen differenziert einschätzen und nachvollziehbar bewerten.
01.–03.07.2026 | Online
- Rollen, Rollenverständnis und -konflikte
Die eigene Rolle klären und sicher im Spannungsfeld agieren. - Selbstreflexion fördern
Reflexionsprozesse anregen und Entwicklung gezielt begleiten. - Ethik in der Praxisanleitung
Ethische Fragestellungen reflektieren und begründet handeln.
13.–15.07.2026 | Online
- Perspektivwechsel und Empathie
Beziehungsgestaltung stärken und individuelle Lernprozesse unterstützen. - Sprachkultur
Kommunikation bewusst gestalten und Missverständnisse vermeiden. - Interkulturelle Kompetenz
Kultursensibel handeln und Vielfalt im Ausbildungsalltag berücksichtigen.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:
- Der Nachweiszeitraum gilt ab 2026 vom 01.01. bis 31.12. (Der bisherige Übergangszeitraum (15.06.2025 – 31.12.2025) wird dem Jahr 2026 zugerechnet).
- Die Fortbildung kann vollständig digital durchgeführt werden, sofern ein durchgehender synchroner Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden sichergestellt ist. Asynchrone Selbstlernzeiten sind nicht anrechenbar.
- Die Fortbildung umfasst mindestens 24 Stunden pro Jahr (davon mind. 12 Stunden berufspädagogische Inhalte).
- Die Fortbildungszeit kann in der Regel in maximal vier Veranstaltungen aufgeteilt werden.
Kursgebühr
- 429 €
-
399 €
(LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Kursdauer
Dreitägig, 9:00 – 15:30 Uhr, 24 Unterrichtseinheiten
Sonstiges
- Die jeweiligen Inhalte der Veranstaltungen finden Sie unter "Kursinhalte".
Zeit und Ort der Veranstaltung