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Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.
Themenübersicht:
15.01.2025 - Mensch-Technik- Interaktion: Digitale Innovationen in der praktischen Pflegeausbildung
16.01.2025 - Praxisanleitung und Ethik - Ethische Reflexion
17.01.2025 - Selbstreflexion fördern - Die Kunst des Lernens aus Erfahrungen
05.02.2025 - Sprachkultur in der ambulanten Pflege und Ausbildung
06.02.2025 - Diversity-Management in der Praxisanleitung
07.02.2025 - Coolout in der Pflege
Fortbildung für Praxisanleiter/innen
Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, müssen folgende Vorgaben beachtet werden:
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Dreitägig, 9:00 – 15:30 Uhr, 24 Unterrichtseinheiten
15.01.2025 - 17.01.2025 Online |
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05.02.2025 - 07.02.2025 Online |
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24.02.2025 - 26.02.2025 Online |
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12.03.2025 - 14.03.2025 Online |
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25.03.2025 - 27.03.2025 Online |
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02.04.2025 - 04.04.2025 Online |
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14.04.2025 - 16.04.2025 Online |
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28.04.2025 - 30.04.2025 Online |
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!