Kurs 01.02.01

Jährliche Pflichtfortbildung Praxisanleitung (24 UE)

Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.

Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.

Kursinhalte

26.–28.08.2026 | Online

  • Rollen, Rollenverständnis und -konflikte
    Die eigene Rolle als Praxisanleitung professionell gestalten und sicher ausfüllen.
  • Selbstreflexion fördern
    Das eigene Handeln reflektieren und persönliche Entwicklung stärken.
  • Perspektivwechsel und Empathie
    Auszubildende achtsam begleiten und unterschiedliche Sichtweisen verstehen.

09.–11.09.2026 | Online

  • Lernangebotskatalog erstellen
    Lernangebote strukturiert planen und transparent gestalten.
  • Lernsituationen kompetenzorientiert gestalten
    Praxisnahe Lernprozesse zielgerichtet entwickeln und begleiten.
  • Kompetenzorientierte Beurteilung
    Kompetenzen nachvollziehbar einschätzen und förderorientiert bewerten.

28.–30.09.2026 | Online

  • Kompetenzbegriff der Pflegeausbildung
    Kompetenzorientierung in der Pflegeausbildung verstehen und anwenden.
  • Soft Skills erkennen und fördern
    Soziale und personale Kompetenzen gezielt stärken.
  • Sprachkultur
    Kommunikation wertschätzend und lernförderlich gestalten.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

  • Der Nachweiszeitraum gilt ab 2026 vom 01.01. bis 31.12. (Der bisherige Übergangszeitraum (15.06.2025 – 31.12.2025) wird dem Jahr 2026 zugerechnet).
  • Die Fortbildung kann vollständig digital durchgeführt werden, sofern ein durchgehender synchroner Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden sichergestellt ist. Asynchrone Selbstlernzeiten sind nicht anrechenbar.
  • Die Fortbildung umfasst mindestens 24 Stunden pro Jahr (davon mind. 12 Stunden berufspädagogische Inhalte).
  • Die Fortbildungszeit kann in der Regel in maximal vier Veranstaltungen aufgeteilt werden.

Kursgebühr

  • 429 €
  • 399 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Dreitägig, 9:00 – 15:30 Uhr, 24 Unterrichtseinheiten

Sonstiges

  • Die jeweiligen Inhalte der Veranstaltungen finden Sie unter "Kursinhalte".

Zeit und Ort der Veranstaltung

26.08.2026 - 28.08.2026 Online

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09.09.2026 - 11.09.2026 Online

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28.09.2026 - 30.09.2026 Online

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14.10.2026 - 16.10.2026 Online

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27.10.2026 - 29.10.2026 Online

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18.11.2026 - 20.11.2026 Online

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25.11.2026 - 27.11.2026 Online

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08.12.2026 - 10.12.2026 Online

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15.12.2026 - 17.12.2026 Online

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