Kurs 01.02.01

Jährliche Pflichtfortbildung Praxisanleitung (24 UE)

Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.

Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.

Kursinhalte

08.–10.06.2026 | Online
 

  • Resilienz für Praxisanleitende
    Eigene Widerstandskraft stärken und gesund im Alltag bleiben.
  • Coolout in der Pflege
    Emotionale Distanz erkennen und professionell damit umgehen.
  • Fehleranalyse und -management
    Fehler systematisch reflektieren und eine konstruktive Lernkultur fördern.

23.–25.06.2026 | Online

  • Kompetenzbegriff der Pflegeausbildung
    Grundlagen kompetenzorientierter Ausbildung verstehen und einordnen.
  • Lernsituationen kompetenzorientiert gestalten
    Lernangebote praxisnah und zielgerichtet planen.
  • Kompetenzorientierte Beurteilung
    Leistungen differenziert einschätzen und nachvollziehbar bewerten.

01.–03.07.2026 | Online

  • Rollen, Rollenverständnis und -konflikte
    Die eigene Rolle klären und sicher im Spannungsfeld agieren.
  • Selbstreflexion fördern
    Reflexionsprozesse anregen und Entwicklung gezielt begleiten.
  • Ethik in der Praxisanleitung
    Ethische Fragestellungen reflektieren und begründet handeln.

13.–15.07.2026 | Online

  • Perspektivwechsel und Empathie
    Beziehungsgestaltung stärken und individuelle Lernprozesse unterstützen.
  • Sprachkultur
    Kommunikation bewusst gestalten und Missverständnisse vermeiden.
  • Interkulturelle Kompetenz
    Kultursensibel handeln und Vielfalt im Ausbildungsalltag berücksichtigen.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

  • Der Nachweiszeitraum gilt ab 2026 vom 01.01. bis 31.12. (Der bisherige Übergangszeitraum (15.06.2025 – 31.12.2025) wird dem Jahr 2026 zugerechnet).
  • Die Fortbildung kann vollständig digital durchgeführt werden, sofern ein durchgehender synchroner Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden sichergestellt ist. Asynchrone Selbstlernzeiten sind nicht anrechenbar.
  • Die Fortbildung umfasst mindestens 24 Stunden pro Jahr (davon mind. 12 Stunden berufspädagogische Inhalte).
  • Die Fortbildungszeit kann in der Regel in maximal vier Veranstaltungen aufgeteilt werden.

Kursgebühr

  • 429 €
  • 399 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Dreitägig, 9:00 – 15:30 Uhr, 24 Unterrichtseinheiten

Sonstiges

  • Die jeweiligen Inhalte der Veranstaltungen finden Sie unter "Kursinhalte".

Zeit und Ort der Veranstaltung

23.06.2026 - 25.06.2026 Online

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01.07.2026 - 03.07.2026 Online

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13.07.2026 - 15.07.2026 Online

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26.08.2026 - 28.08.2026 Online

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