Weiterbildung
 

Kurs 01.06.03

Einstieg in die qualifizierte Pflege (LG 1 und2 berechtigt) ohne weitere Voraussetzungen

Ambulante/r Pflegeassistent/in 300 - AZAV-zertifiziert

Der Kurs mit insgesamt 300 Theoriestunden und drei strukturierten Praxisblöcken von jeweils vier Wochen in Ihrem Pflegedienst qualifiziert ambulante Pflegeassistenten/innen für die Durchführung von Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2. Damit wird es möglich, Beschäftigte ohne Berufserfahrung in der Pflege vom ersten Arbeitsmarkt zu akquirieren und im eigenen Betrieb für die Behandlungspflege zu qualifizieren.

Die Inhalte sind exakt auf den Bedarf der häuslichen Krankenpflege ausgerichtet. Seit September 2022 ist ein gesondertes Anerkennungsverfahren bei den Krankenkassen nicht mehr vorgesehen – selbstverständlich muss hiervon unbenommen der ambulante Pflegeassistent sämtliche Vorgaben
erfüllen, bevor er in den Leistungsgruppen 1 und 2 eingesetzt werden kann. Dies ist auf Anfrage der Krankenkasse auch nachzuweisen.

Kursinhalte

  • Blutdruckmessung, Ernährung im Alter und Blutzuckermessung, Medikamentengabe (Arzneimittellehre), Injektionen s.c., Richten von Injektionen
  • Umgang mit Kompressionsstrümpfen, Versorgung von Dekubiti bis Grad II*
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters, Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG), Klistiere und Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Inhalationen, Durchführung dermatologischer Bäder, Medizinische Einreibungen, Kältetherapie
  • Hygiene, Notfall, Haftungsrecht
  • Wissen erwerben: Rolle & Aufgaben, Patientenbeobachtung, Expertenstandards etc.
  • Fertigkeiten ausbilden und üben: Körperpflege Beziehungsgestaltung, LG1 &LG2 etc.
  • Besser kommunizieren: Wahrnehmung, Emotionen, Sprachkompetenz etc.
  • Kompetent handeln: bei Herzinsuffizienz, COPD, Parkinson, Diabetes, Demenz etc.

*Die Versorgung Dekubiti bis Grad II ist derzeit noch Bestandteil des Curriculums zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer/innen“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“ gemäß § 17 des Rahmenvertrags. In der derzeit bestehenden leistungsrechtlichen Übergangsregelung ist eine Leistungserbringung durch Pflegehelfer jedoch aktuell nicht vorgesehen und daher nicht abrechenbar. Die Schulung in diesem Bereich erfolgt insofern vorsorglich für den Fall einer anderslautenden Regelung in zukünftigen Vereinbarungen

Kursgebühr

  • 2.049 €

Kursdauer

9:00 – 15:30 Uhr
300 Std., zusätzlich 26 Std. Studienzeit zur Vor- und Nachbereitung

Sonstiges

Buchung nur mit Bildungsgutschein möglich

Zeit und Ort der Veranstaltung

22.01.2024 - 04.07.2024 Köln / Online

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04.03.2024 - 29.08.2024 Oberhausen / Online

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15.04.2024 - 31.10.2024 Münster / Online

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