Highlight der Woche
 

Kurs 01.02.02

Einzeln buchbare Tagesveranstaltungen werden auf die 24-Stunden-Pflichtfortbildung für die Praxisanleitung angerechnet

Jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleitende (8 UE)

Als Praxisanleitung sichern Sie die Qualität der Ausbildung und sorgen so für kompetente Nachwuchskräfte in der Pflege. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.


Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen als ganztägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen an. In den Fortbildungen setzen Sie sich mit berufspädagogischen und -fachlichen Themen auseinander und wenden diese praxisnah und exemplarisch an.

Kursinhalte

Themenübersicht:

20.08.2024 Online – Sprachkultur im ambulanten Pflegedienst

24.09.2024 Oberhausen - Resilienz für Praxisanleitende

09.10.2024 Online - Soft skills erkennen und fördern

08.11.2024 Köln - Rollen, Rollenverständnis & -konflikte

19.12.2024 Online - Pflegedokumentation und Übergaben in der praktischen Ausbildung

31.01.2025 Dortmund - Selbstreflexion fördern - Die Kunst des Lernens aus Erfahrungen

26.02.2025 Online - Mensch-Technik-Interaktion: Digitale Innovationen in der praktischen Pflegeausbildung

20.03.2025 Bielefeld - Diversity-Management in der Praxisanleitung

11.04.2025 Online – Coolout in der Pflegeausbildung

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Anerkennung der Pflichtfortbildung in NRW anstreben, müssen folgende Vorgaben beachtet werden:

  • Es gilt der Nachweiszeitraum vom 15.06. des Jahres bis 14.06. des Folgejahres.
  • Digitale Lernformen (Webinar, E-Learning, Online-Training u. a.), welche die Präsenz an einem gemeinsamen Unterrichtsort ersetzen, können mit einem Umfang von bis zu 50 Prozent (oder zwölf Stunden pro Nachweisjahr) berücksichtigt werden.
  • Die Fortbildungen können berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte haben. Berufspädagogische Inhalte müssen mindestens zwölf Fortbildungsstunden einnehmen.
  • Die Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in der Regel in maximal vier Veranstaltungen aufgeteilt werden.

Kursgebühr

  • 176 €
  • 139 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Eintägig, 9:00 – 15:30 Uhr

Sonstiges

■ Eine Förderung über einen Bildungsscheck NRW ist nicht möglich.
■ Die jeweiligen Inhalte der Veranstaltungen finden Sie unter "Kursinhalte".



Zeit und Ort der Veranstaltung

20.08.2024 Online

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24.09.2024 Oberhausen

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09.10.2024 Online

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08.11.2024 Köln

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19.12.2024 Online

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31.01.2025 Dortmund

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26.02.2025 Online

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20.03.2025 Bielefeld

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11.04.2025 Online

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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!