Fachkompetenz
 

Kurs 02.05.03

Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte

Laut Richtline des GKV-Spitzenverbands dürfen Pflegefachkräfte seit dem 01.01.2022 Pflegebedürftigen, die sie ambulant im Rahmen von Pflegesachleistungen, Beratungen, häuslicher Kranken- oder außerklinischer Intensivpflege betreuen, bestimmte Hilfs- bzw. Pflegehilfsmittel „empfehlen“. Ob Badewannenlift, Hausnotrufsystem oder Rollstuhl – Pflegebedürftige, die solch ein Hilfsmittel für zu Hause benötigen, können ab diesem Jahr also auf eine Beratung im häuslichen Umfeld setzen. In diesem Tagesseminar erfahren Sie alles Wissenswerte rund um diese Neuerung in der ambulanten pflegerischen Versorgung. Vertiefen Sie Ihr Wissen und werden Sie mit den Erfordernissen der Hilfsmittel-Empfehlung und den Formularen vertraut, um Pflegebedürftigen eine bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.

Kursinhalte

  • Unterscheidung von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Medizinprodukten
  • Anforderungen an die Empfehlung der Pflegefachkraft und Aufgaben der Pflegefachkraft
  • Kundeberatung im Pflegekontext
  • Wie wird eine Versorgung (Empfehlung) durch die Pflegekraft beantragt?
  • Woher bekomme ich das Hilfsmittel und wer trägt die Kosten?Von der Vermutungsregelung umfasste Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (HiMi-Verzeichnis)

Voraussetzungen

Pflegefachkräfte & Führungskräfte

Kursgebühr

  • 185 €
  • 165 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Eintägig, 9.00-15.30 Uhr

Zeit und Ort der Veranstaltung

21.06.2024 Online

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