Telefon: 0 22 1 – 88 88 55 0
Mit diesem Kurs erhalten Mitarbeiter/innen Ihres Dienstes das nötige Rüstzeug, um im Sinne der "AnFöVO" Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45a Abs. 3 SGB XI (früher § 45 b Absatz 4 SGB XI) zu erbringen. Pflegebedürftige können auf dieser Basis 40 % ihres Pflegesachleistungsbudgets für die so genannten "Angebote zur Unterstützung im Alltag" umwandeln. Dienstleister,/innen, die diesen Spielraum nutzen wollen, müssen sich nach Landesrecht ("AnFöVO") anerkennen lassen und ihre betreffenden Mitarbeiter/innen entsprechend schulen.
Dieser Kurs wurde speziell für diejenigen Mitarbeiter/innen konzipiert, die Betreuungs- und Entlastungsangebote nach der "AnFöVO" erbringen sollen. Sie lernen hier unter anderem die wesentlichen inhaltlichen Grundsätze, die im jeweiligen Handlungsfeld - beispielsweise der Haushaltsführung, Hauswirtschaft und der Betreuung - zu beachten sind. Das gesamte Basiswissen wird mit dieser vorgeschriebenen 40-stündigen Schulung abgedeckt.
Personen mit
Positiver Haltung gegenüber hilfebedürftigen Menschen
Einfühlungsvermögen
Ausreichenden Deutschkenntnissen
Für den digitalen Präsenzunterricht wird stabiles Internet und ein Endgerät mit Kamera und Mikrophon benötigt.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Fünftägig, 9.00-15.45 Uhr
27.01.2025 - 31.01.2025 Online |
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31.03.2025 - 04.04.2025 Online |
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!