Telefon: 0 22 1 – 88 88 55 0
Pflegedienstinhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführungen, Niederlassungsleitungen, Verantwortliche für den Arbeitsschutz (mit Pflichtenübertragung), die die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Vollbeschäftigten umsetzen und bereits eine Motivations- und Informationsmaßnahme besucht haben, müssen nach 5 Jahren an einer Fortbildung teilnehmen.
Die Teilnahme an der Schulung "Kurs 04.01.01, Arbeitsschutz im Pflegedienst selbst sicherstellen" ist Voraussetzung für den Besuch dieser Fortbildung. Sollten Sie den Kurs 04.01.01 realisiert haben, so müssen Sie nach 5 Jahren diesen Kurs besuchen, um die weitere Teilnahme an dieser Betreuungsform umsetzen zu können.
Die Ziele der Schulung sind:
Die Teilnehmenden
Inhalte:
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Eintägig, 9.00-15.00 Uhr
Zu der Schulung ist der Unternehmerordner mit den bearbeiteten Unterlagen aus der 1. Schulung mit zu bringen (Kurs 04.01.01, Kategorie Qualität).
17.03.2025 Online |
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