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Kurs 04.01.02
Alle fünf Jahre kommt die Auffrischung der BGW-Schulung!
Pflegedienstinhaber/innen, Geschäftsführungen, Niederlassungsleitungen, Verantwortliche für den Arbeitsschutz (mit Pflichtenübertragung), die die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Vollbeschäftigten umsetzen und bereits eine Motivations- und Informationsmaßnahme besucht haben, müssen nach fünf Jahren an einer Fortbildung teilnehmen.
Die Ziele der Schulung sind:
Die Teilnehmer.innen... kennen
haben Grundwissen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen.
Inhalte:
Die Teilnahme an der Schulung „Kurs 04.01.01, Arbeitsschutz im Pflegedienst selbst sicherstellen” ist Voraussetzung für den Besuch dieser Fortbildung. Danach müssen Sie nach fünf Jahren diesen Kurs besuchen, um die weitere Teilnahme an dieser Betreuungsform zur Arbeitssicherheit umsetzen zu können.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Eintägig, 9.00-15.00 Uhr
Bitte bringen Sie den Unternehmensordner mit den bearbeiteten Unterlagen aus dem Kurs 04.01.01, Kategorie Qualität mit.
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