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Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen und werden entsprechend überprüft. Doch wie steht es in Ihrem Betrieb?
Gefährdungsbeurteilung – Haben Sie eine durchgeführt und wird sie regelmäßig aktualisiert?
Mitarbeiterschulungen – Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Arbeitsschutz unterwiesen?
Erste Hilfe – Sind Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausgebildet?
Brandschutz – Wissen Ihre Mitarbeiter, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Haben Sie eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt bestellt?
Wir wissen, dass es für viele Betriebe eine Herausforderung ist, die Vorgaben des Arbeitsschutzes umzusetzen.
Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen, haben die LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH und die BGW eine Kooperation geschlossen. Gemeinsam bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes und praxisnahes Angebot, das speziell auf die Bedürfnisse Ihres Betriebs zugeschnitten ist.
Als Unternehmer oder von Ihnen beauftragte Führungskraft nehmen Sie an einer halbtägigen Schulung teil und erhalten alle relevanten Informationen zum Arbeitsschutz.
Nach der Schulung wissen Sie:
Diese Schulung ist Teil der „Alternativbetreuung“ durch die BGW. Damit übernehmen Sie als Arbeitgeber selbst die Verantwortung, gesundheitliche Gefährdungen Ihrer Mitarbeiter zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird nur dann hinzugezogen, wenn zusätzliches Expertenwissen erforderlich ist.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Eintägig, 9.00 - 14.30 Uhr
Dies ist ein Angebot Ihrer LfK Weiterbildungsgesellschaft in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW).
Nach fünf Jahren ist eine Auffrischungsschulung vorgesehen. Dort erfahren Sie:
21.08.2025 Online |
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!