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Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen und werden hierzu überprüft. Wie steht es bei Ihnen? Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und aktualisieren Sie diese regelmäßig? Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen? Sind Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausgebildet? Wissen Ihre Mitarbeiter, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen? Haben Sie eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt bestellt? Ihre LfK Weiterbildungsgesellschaft und die BGW wissen, dass es für die Betriebe häufig schwierig ist, die Vorgaben des Arbeitsschutzes in Ihren Betrieben umzusetzen. Um Sie dabei noch besser zu unterstützen, haben Ihre LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH und die BGW eine Kooperation geschlossen und ein maßgeschneidertes und praxisnahes Angebot entwickelt.
HINWEIS: Dies ist ein Angebot Ihrer LfK Weiterbildungsgesellschaft in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW). Eine Investition in den Arbeitsschutz, die sich lohnt.
Sie als Unternehmer oder eine von Ihnen delegierte Leitungskraft nehmen an einer halbtägigen Schulung teil und erfahren alles Wissenswerte zum Arbeitsschutz. Nach dieser Schulung wissen Sie, welche Anforderungen in Ihrem Betrieb noch nicht erfüllt sind und welche Maßnahmen Sie ergreifen und umsetzen sollten. Mit dieser Schulung nehmen Sie an der sog. „Alternativbetreuung“ durch die BGW teil und übernehmen als Arbeitgeber selbst die Aufgabe, gesundheitliche Gefährdungen der Mitarbeiter zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuleiten. Ein Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht der Unternehmer nur dann anfordern, wenn zusätzliches Expertenwissen erforderlich ist. Erst nach fünf Jahren müssen Sie zu einer Auffrischungsschulung. Dort erfahren Sie alle wichtigen Neuerungen im Arbeitsschutz und bekommen Impulse, um den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb weiter zu gestalten.
Umfassende praxisnahe Wissensvermittlung durch Fachexperten zum Thema Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.
Anders, als bei der Regelbetreuung, wird keine feste Stundenzahl für die Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vorgegeben. Somit entfallen pauschale jährliche Kosten.
Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt wird optimiert – Leistungen können und werden erst nach weiterem Bedarf eingekauft und bezahlt.
Sie gelten gegenüber der BGW und den Aufsichtsbehörden als arbeitsschutzrechtlich betreut und Routinebesuche durch die BGW entfallen.
Sie müssen sich nicht um die Meldung als betreutes Unternehmen an die BGW kümmern. Das erledigen wir für Sie.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Eintägig, 9.00 - 14.30 Uhr
Bitte reichen Sie vor Kursbeginn die Unternehmerpflichten inkl. der BG-Nummer bei uns ein.
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!