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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH
für Verbraucher und Unternehmen · Stand: 30. Juli 2026
Die LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH bietet Aus- und Weiterbildungen im medizinisch-pflegerischen Bereich an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der mit ihr geschlossenen Bildungsverträge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Bildungsmaßnahmen, Seminare, Lehrgänge und sonstige Weiterbildungsangebote der LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH (nachfolgend „LfK Weiterbildungsgesellschaft“). Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn die LfK Weiterbildungsgesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Die Anmeldung kann per Brief, E-Mail oder über die Webseite der LfK Weiterbildungsgesellschaft mit dem dort bereitgestellten Anmelde- oder Buchungsformular erfolgen. Etwaige, in der Ausschreibung angegebene besondere Teilnahmevoraussetzungen sind zu beachten. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht angenommen werden, insbesondere weil die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die anmeldende Person bzw. das anmeldende Unternehmen hierüber informiert.
Mit Zugang der Buchungs- oder Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, der Buchungs- oder Anmeldebestätigung und diesen AGB.
Bei der individuellen Anmeldung einer natürlichen Person wird die anmeldende Person Vertragspartner. Sie ist Verbraucher, soweit sie den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Erfolgt die Anmeldung einer teilnehmenden Person durch deren Arbeitgeber oder ein anderes Unternehmen, wird ausschließlich das anmeldende Unternehmen Vertragspartner. Die angemeldete Person ist in diesem Fall teilnehmende Person, jedoch nicht Vertragspartner. Ansprechpartner für Erklärungen, Rechnungen, Terminmitteilungen, Seminarunterlagen, Fehlzeiten, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate ist grundsätzlich der jeweilige Vertragspartner.
Höhe und Fälligkeit der Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, dem Buchungs- oder Anmeldeformular oder der Buchungsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ist eine Verpflegung nicht enthalten.
Die Leistungen der LfK Weiterbildungsgesellschaft sind derzeit nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a) bb)) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Solange die gesetzlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen, sind die ausgewiesenen Preise Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
Ändert sich nach Vertragsschluss die umsatzsteuerliche Behandlung der gebuchten Bildungsmaßnahme, insbesondere weil die Steuerbefreiung entfällt, erhöht sich die vereinbarte Vergütung um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer, soweit die LfK Weiterbildungsgesellschaft diese für die betreffende Leistung tatsächlich abführen muss. Eine entsprechende steuerliche Entlastung wird zugunsten des Vertragspartners berücksichtigt. Maßgeblich sind die im jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorgaben; das Datum der Rechnungsstellung allein entscheidet nicht über die Steuerpflicht.
Dies gilt auch für bereits gebuchte, aber bei Wirksamwerden der steuerlichen Änderung noch nicht oder noch nicht vollständig erbrachte Bildungsmaßnahmen. Die LfK Weiterbildungsgesellschaft informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich. Führt die Änderung zu einer Preiserhöhung, kann der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet. Gegenüber Verbrauchern bleibt § 309 Nr. 1 BGB unberührt.
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Rechnungsbetrag ist zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug fällig. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern gemäß Ziffer 4 bleibt von den nachstehenden vertraglichen Stornierungsregelungen unberührt.
Soweit in der jeweiligen Ausschreibung keine abweichenden Bedingungen angegeben sind, kann der Vertragspartner bis 28 Kalendertage vor Beginn der Bildungsmaßnahme kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab dem 27. bis einschließlich 14. Kalendertag vor Beginn werden 50 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr berechnet. Nach dieser Frist wird die gesamte Kursgebühr erhoben, mit der Möglichkeit, die Bildungsmaßnahme innerhalb der nächsten 30 Monate nachzuholen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der LfK Weiterbildungsgesellschaft.
Die zuvor genannten Rücktrittsregelungen/Fristen gelten unabhängig vom Zeitpunkt der Seminarbuchung.
Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtantritt wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.
Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der LfK Weiterbildungsgesellschaft kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der LfK Weiterbildungsgesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des Teilnahmeplatzes werden angerechnet.
Der Vertragspartner kann nach vorheriger Mitteilung in Textform eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern diese sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Wechsel organisatorisch zumutbar ist. Hierdurch entstehende, nachgewiesene Mehrkosten können berechnet werden.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an kursbuchung@lfk-online.de, abgegeben werden. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Soweit bei einem mit einem Verbraucher online abgeschlossenen Vertrag § 312k BGB anwendbar ist, stellt die LfK Weiterbildungsgesellschaft auf ihrer Webseite eine gesetzeskonforme Kündigungsschaltfläche bereit. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Ziffer 4 und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
Scheidet eine teilnehmende Person nach Beginn der Bildungsmaßnahme aus, besteht vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Regelungen über Fehlzeiten und Fortsetzungsmöglichkeiten gemäß Ziffer 7 bleiben unberührt.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Meldet ein Arbeitgeber oder ein anderes Unternehmen eine Person zu einer Bildungsmaßnahme an und wird gemäß Ziffer 1 das Unternehmen Vertragspartner, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Vertragliche Rücktritts- und Stornierungsrechte nach Ziffer 3 sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH, Von-der-Wettern-Straße 27, 51149 Köln, Telefon: 0221 8888550, E-Mail: kursbuchung@lfk-online.de – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Bei einer Onlinebuchung kann der Widerruf zusätzlich über den in der Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung enthaltenen „Storno-Button“ übermittelt werden. Die Nutzung dieses Buttons ist nicht vorgeschrieben und schränkt die vorstehend genannten Möglichkeiten zur Ausübung des Widerrufsrechts nicht ein.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher hierzu ausdrücklich zugestimmt und zugleich bestätigt hat, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Die Durchführung einer Bildungsmaßnahme kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sein. Wird diese nicht erreicht, kann die LfK Weiterbildungsgesellschaft die Bildungsmaßnahme absagen. Gleiches gilt, wenn die Durchführung aus einem anderen wichtigen, von der LfK Weiterbildungsgesellschaft nicht zu vertretenden Grund unmöglich oder unzumutbar ist. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, die kurzfristige Erkrankung einer nicht ersetzbaren Lehrkraft, erhebliche Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, der Ausfall eingesetzter Lern- oder Videokonferenzplattformen sowie Cyberangriffe oder sonstige schwerwiegende IT-Sicherheitsvorfälle.
Bei einer vorübergehenden Störung darf die LfK Weiterbildungsgesellschaft die Bildungsmaßnahme unterbrechen, auf einen anderen Termin verlegen, über eine andere geeignete Plattform fortführen oder ausgefallene Unterrichtseinheiten innerhalb angemessener Frist nachholen. Der Vertragspartner wird hierüber unverzüglich informiert. Soweit die geschuldete Leistung auf diese Weise innerhalb angemessener Frist vollständig erbracht wird, besteht allein wegen der vorübergehenden Störung kein Anspruch auf Erstattung.
Ist eine Nachholung oder zumutbare Ersatzdurchführung endgültig nicht möglich, sagt die LfK Weiterbildungsgesellschaft die Bildungsmaßnahme ab oder ist eine wesentliche Verlegung für den Vertragspartner unzumutbar, kann der Vertragspartner hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 10; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Die LfK Weiterbildungsgesellschaft ist berechtigt, Lehrkräfte, Unterrichtsreihenfolge, Räume oder organisatorische Abläufe zu ändern, soweit der Gesamtcharakter, der Lernzweck und die Qualität der Bildungsmaßnahme hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Änderung für den Vertragspartner zumutbar ist.
Über wesentliche Änderungen wird der Vertragspartner nach Möglichkeit rechtzeitig informiert. Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Für die Organisation und Durchführung gilt ergänzend die jeweils einbezogene Bildungsordnung (Bildungsordnung). Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bildungsordnung zu beachten und sie bei einer Firmenbuchung der teilnehmenden Person rechtzeitig zur Kenntnis zu geben.
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, den Anweisungen zu Sicherheit, Datenschutz und ordnungsgemäßem Verhalten in den Schulungsräumen sowie in digitalen Lernumgebungen Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die LfK Weiterbildungsgesellschaft nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen; bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss zulässig. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Überschreitet eine teilnehmende Person die maximal zulässigen Fehlzeiten, können Fehlzeiten nach vorheriger Abstimmung mit der LfK Weiterbildungsgesellschaft innerhalb von zwölf Monaten nach dem offiziellen Ende der Bildungsmaßnahme nachgeholt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Nachholtermine besteht nicht.
Scheidet die teilnehmende Person während der laufenden Bildungsmaßnahme aus und möchte sie den Ausbildungsgang in einer Folgemaßnahme beenden, können die bis zum Ausscheiden ordnungsgemäß absolvierten Unterrichtsstunden innerhalb von zwölf Monaten nach dem offiziellen Ende der ursprünglichen Bildungsmaßnahme angerechnet werden. Die Anrechnung und die erforderlichen Nachholtermine sind vorab mit der LfK Weiterbildungsgesellschaft abzustimmen.
Spätestens zwölf Monate nach dem offiziellen Ende der Bildungsmaßnahme endet die Möglichkeit, Fehlzeiten nachzuholen oder die Bildungsmaßnahme fortzuführen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf eine weitere Fortsetzung oder auf den Abschluss der Bildungsmaßnahme.
Bei Bildungsmaßnahmen, die mit einer Prüfung abschließen, werden dem Vertragspartner die maßgeblichen Prüfungsbedingungen mit der Buchungs- oder Anmeldebestätigung übermittelt.
Nimmt eine teilnehmende Person am regulären Prüfungstermin nicht teil, muss die Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach dem offiziellen Ende der Bildungsmaßnahme nachgeholt werden. Hierfür können bis zu zwei Ersatztermine mit der LfK Weiterbildungsgesellschaft abgestimmt werden. Die Vereinbarung eines Ersatztermins bedarf der Textform und ist für die teilnehmende Person verbindlich.
Ist die teilnehmende Person zum regulären Prüfungstermin und zu den beiden vereinbarten Ersatzterminen, insgesamt also zu drei Prüfungsterminen, nicht angetreten, können innerhalb des vorgenannten Zwölfmonatszeitraums weitere Nachholtermine vereinbart werden. Ab dem vierten Prüfungstermin erhebt die LfK Weiterbildungsgesellschaft für jeden weiteren vereinbarten Prüfungstermin eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 Euro.
Der teilnehmenden Person bleibt hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Nach drei nicht bestandenen Prüfungsversuchen ist die Bildungsmaßnahme endgültig beendet. Weitere Prüfungsversuche sind ausgeschlossen. Zertifikat und Teilnahmebescheinigung werden nicht ausgestellt. Unabhängig von Prüfungsterminen endet die Bildungsmaßnahme spätestens zwölf Monate nach ihrem offiziellen Ende ohne erfolgreichen Abschluss. Danach besteht kein Anspruch auf Fortsetzung oder Abschluss.
Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen werden nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. nach Bestehen der Prüfung an den Vertragspartner versandt.
Die Ausstellung und der Versand setzen voraus, dass die Teilnahmegebühr vollständig beglichen wurde, die zulässige Fehlzeitenquote eingehalten bzw. Fehlzeiten gemäß Ziffer 7 nachgeholt wurden und alle erforderlichen Teilnehmerunterlagen vorliegen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
Der Vertragspartner soll das ausgestellte Dokument zeitnah auf die Richtigkeit der enthaltenen Daten prüfen und erkennbare Fehler mitteilen. Gesetzliche Ansprüche werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt. Bei Verlust oder Zerstörung kann gegen Erstattung eines gegebenenfalls entstehenden angemessenen Aufwands eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Arbeits-, Unterrichts- und Schulungsunterlagen sowie digitale Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Zusammenhang mit der gebuchten Bildungsmaßnahme genutzt werden.
Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers in Textform nicht gestattet. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen von Unterricht, Prüfungen oder anderen teilnehmenden Personen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der LfK Weiterbildungsgesellschaft und sämtlicher betroffener Personen, jeweils in Textform, zulässig.
Die LfK Weiterbildungsgesellschaft haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der LfK Weiterbildungsgesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie haftet ferner unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LfK Weiterbildungsgesellschaft.
Die LfK Weiterbildungsgesellschaft haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, soweit nicht nach den vorstehenden Regelungen eine Haftung besteht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Rechtserhebliche Erklärungen des Vertragspartners können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform abgegeben werden. Hierfür genügt insbesondere eine E-Mail.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Die LfK Weiterbildungsgesellschaft nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet, sofern keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Bei Förderungen mit Bildungsgutschein zahlt die Agentur für Arbeit die Kursgebühr direkt an den Träger der Maßnahme. Es ist daher keine Anmeldegebühr zu entrichten. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Bildungsgutschein rechtzeitig bei der LfK Weiterbildungsgesellschaft einzureichen und ihn noch vor Kursbeginn bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit vorzulegen, da der Bildungsgutschein ansonsten seine Gültigkeit verliert.
Der Teilnehmer hat ein allgemeines Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Sollte eine Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht erfolgen, kann der Teilnehmer bis Kursbeginn von der Anmeldung zurücktreten, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen.
Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, die Unterlagen, die die Voraussetzungen bestätigen, bis 14 Tage vor Kursbeginn bei der Weiterbildungsgesellschaft einzureichen. Erst ein Vor-liegen der Unterlagen berechtigt zur Teilnahme am Kurs.
Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!