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Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) I qualifiziert Sie zur Übernahme von Leitungsfunktionen in der ambulanten Pflege und in der Tagespflege. Die Weiterbildung orientiert sich neben den gesetzlichen Vorgaben gem. § 71 SGB XI an den Maßstäben und Grundsätzen nach § 113 SGB XI und wird von allen Kranken- und Pflegekassen anerkannt.
Die PDL Weiterbildung umfasst 460 Stunden, aufgeteilt in Präsenzstunden, einer Projektarbeit aus dem beruflichen Aufgabengebiet und selbstgesteuerten Lernphasen. Leistungsnachweise sind zu erbringen durch eine Präsentation, durch das Erstellen einer Facharbeit und einem abschließenden Kolloquium. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.
Für die Anerkennung als Pflegedienstleistung im ambulanten Bereich, nicht als Teilnahme an dem Kurs:
■ Krankenschwester/pfleger, Kinderkrankenschwester/pfleger, Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenschwester/pfleger oder Altenpfleger/in. Ein abgeschlossenes Studium im Fachbereich Pflege, Pflegemanagement an einer Fachhochschule oder Universität ersetzt die Weiterbildung.
■ Vollzeitbeschäftigt; zweijährige Berufstätigkeit in Vollzeit in einem Krankenhaus, einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder einem zugelassenen Pflegedienst innerhalb der letzten acht Jahre. Davon mind. neun Monate in der ambulanten häuslichen Krankenpflege bei einem zugelassenen Pflegedienst. Bei Teilzeitkräften verlängert sich die Beschäftigungszeit entsprechend.
■ Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden nicht berücksichtigt.
Für eine Tätigkeit im stationären Bereich:
■ Krankenschwester/pfleger, Kinderkrankenschwester/pfleger, Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenschwester/pfleger oder Altenpfleger/in. Ein abgeschlossenes Studium im Fachbereich Pflege, Pflegemanagement an einer Fachhochschule oder Universität ersetzt die Weiterbildung.
■ Vollzeitbeschäftigt; zweijährige Berufstätigkeit in Vollzeit. Bei Teilzeitkräften verlängert sich die Beschäftigungszeit entsprechend. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden nicht berücksichtigt.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
9:00 – 15:30 Uhr, Gesamt 460 Std.
Präsenz 288 Std., Studienzeit 172 Std. zur Bearbeitung der Projektarbeit, der Facharbeit und zum Selbststudium.
■ Förderung über Bildungsscheck NRW
■ Auch für Tagespflege geeignet
15.01.2024 - 08.05.2024 Köln / Online |
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29.01.2024 - 05.06.2024 Dortmund / Online |
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14.02.2024 - 20.06.2024 Bielefeld / Online |
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26.02.2024 - 28.08.2024 Aachen / Online |
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18.03.2024 - 05.09.2024 Oberhausen / Online |
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22.04.2024 - 11.09.2024 Köln / Online |
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