Weiterbildung
 

Kurs 01.08.00

Voraussetzung für die Position „Verantwortliche Pflegefach-kraft/stellvertretende Pflegefachkraft“

Nachqualifizierungsmaßnahme gem. § 5 Abs. 5 der LfK-Rahmenverträge nach §§ 132, 132 a SGB V - Prüfung

Altenpflegefachkräfte, die nach dem Landesrecht gültig ab 01.01.1995 ihre dreijährige Ausbildung oder eine zweijährige Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 14.09.1988 absolviert haben, benötigen zur Übernahme als "verantwortliche Pflegefachkraft"/"stellvertretende Pflegefachkraft" eine Nachqualifizierungsmaßnahme. Wurde die dreijährige Altenpflegeausbildung nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 durchgeführt, ist diese Maßnahme der Nachqualifizierung nicht erforderlich zur Anerkennung des Personaleinsatzes in ambulanten Pflegediensten auf Grundlage der LfK-Rahmenverträge nach §§ 132, 132 a SGB V.

Alle Altenpflegefachkräfte, die ihre Ausbildung vor Oktober 2006 und nach September 1988 abgeschlossen haben, müssen ihre Qualifikation im Bereich der Behandlungspflege erweitern, um die Position der (stellvertretenden) PDL in der ambulanten Pflege ausüben zu können.

Bitte beachten Sie: Des Weiteren ist ein 3-tägiges Praktikum auf einer Intensivstation durchzuführen und der federführenden Kasse zu melden!

Kursinhalte

Dieser Kurs ist in Form des selbstgesteuerten Lernens konzipiert. Sie erhalten ein Studienheft, in dem folgende Themenkomplexe für Sie didaktisch aufbereitet sind:

  • Atmungssystem
  • Tracheostoma, Trachealkanülen und Bronchialtoilette
  • Beatmung und Beatmungsgeräte
  • Spezielle Krankenbeobachtung
  • Maßnahmen in Notfallsituationen
  • Drainagen
  • Magensonden
  • Infusionen i.v.
  • Portsystem
  • Injektionen i.m.
  • Wundmanagement

In diesem Studienheft finden Sie Selbstlernaufgaben sowie Literaturhinweise, die Ihnen die Möglichkeit bieten Ihre Kenntnisse zu vertiefen. Durch selbstgesteuerte Lernphasen gelangen Sie so zu fundierten Kenntnissen. Sie schließen den Kurs mit einer Klausur ab.

Voraussetzungen

Altenpflegekräfte, die vor Oktober 2006 ihre staatliche Prüfung absolviert haben, in der ambulanten Pflege arbeiten und die Position als (stellvertretende) PDL oder die PDL-Weiterbildung anstreben.

Die Position der stellvertretenden PDL können Sie bereits nach Abschluss dieser Maßnahme besetzen. Für beide Positionen werden 2 Jahre Berufserfahrung in rechnerischer Vollzeit in der Pflege innerhalb der letzten 8 Jahre, davon 9 Monate in einem zugelassenen Pflegedienst, vorausgesetzt.

Kursgebühr

  • 649 €
  • 572 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Der Einstieg ist JEDERZEIT möglich, da es sich um selbstgesteuertes Lernen handelt. Das Studienheft wird bei Vorliegen einer verbindlichen Anmeldung per E-Mail vorab zugesandt.

Die schriftliche Prüfung findet monatlich statt (s. Prüftermine unter „Zeit und Ort der Veranstaltung“). Eine vorherige Anmeldung ist obligatorisch-(5 Werktage vor dem Prüfungsbeginn).

Die Prüfung erfolgt in Präsenz in Köln (Dauer: 2 Stunden, von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr)
Sollte es die pandemische Lage erfordern, wird die Prüfung online durchgeführt (Dauer: 1 Stunde; die Uhrzeiten der Prüffolge werden vorab individuell per E-Mail mitgeteilt).

Sonstiges

Eine Finanzierung mit Bildungsscheck oder Prämiengutschein ist hierbei nicht möglich.

Zeit und Ort der Veranstaltung

15.06.2023 Köln

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17.08.2023 Köln

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21.09.2023 Köln

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19.10.2023 Köln

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16.11.2023 Köln

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