Weiterbildung
 

Kurs 03.02.06

Digitale Kommunikation nutzen für eine bessere Versorgung!

Pflege auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur

Die Pflege wird digital: Telematikinfrastruktur, abgekürzt TI, soll alle Akteur/innen des Gesundheitssystems vernetzen und dadurch die Kommunikation verbessern.

Auch wenn die Frist zur Anbindung der ambulanten Dienste, die Leistungen nach § 37 SGB V erbringen, auf den 01.07.2025 verschoben wurde, und damit für alle Pflegeeinrichtungen dieselbe Frist zur Anbindung gilt, macht es dennoch Sinn, sich mit dem Thema frühzeitig auseinanderzusetzen und sich ggf. freiwillig an die TI anzubinden, denn die Vorteile lassen sich bereits jetzt nutzen!

Die TI bildet die technische Grundlage, um Gesundheitsdaten schnell und sicher digital austauschen zu können. Erfahren Sie, wie Sie sich als ambulanter Pflegedienst diesem digitalen Netzwerk anschließen: Sichere und datengeschützte Kommunikation über Gesundheitsdaten ermöglicht u.a. einen besseren Überblick über die Gesundheitslage des Patienten, schnellere Übermittlung von Verordnungen und Rezepten und auch offene Angelegenheiten lassen sich schnell und unkompliziert
mittels der TI klären.


Welche Anwendungen und Funktionen Sie als ambulanter Pflegedienst bei Ihrer Arbeit unterstützen werden und wie Sie Teil der TI werden, stellen wir Ihnen in diesem Seminar vor.

Kursinhalte

Was ist die TI?

  • Historie
  • Sichere vernetzende Datenautobahn mit diversen Anwendungen
  • Wer ist bereits Teil der TI?
  • Wann muss sich die Pflege anbinden?
  • Wer folgt noch wann?

Wie binde ich mich an die TI an?

  • Ablaufbeschreibung „in 10 Schritten zur TI”
  • Welche „Karten” werden benötigt?
  • Wie komme ich an die Hard- und Software
  • Wie erfolgt die Anbindung durch einen „DVO”
  • Wie wird das ganze finanziert, gibt es eine Erstattung? Ausblick auf die TI.

Welche Anwendungen können derzeit genutzt werden und wo geht diese
Reise noch hin? Zum Beispiel:

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Die Elektronische Patientenakte (ePa)
  • Das E-Rezept (Vorteil, „drei Wege derzeit, Probleme zukünftig?)
  • Der elektronische Medikamentenplan (eMP)
  • Der TI – Messenger (TIM)
  • Die elektronische Verordnung (eVO ab 01.07.2026)
  • Perspektivisch: Abrechnung

Voraussetzungen

Inhaber/innen und Leitungskräfte ambulanter Pflegedienste mit Versorgungsvertrag SGB5

Kursgebühr

  • 154 €
  • 145 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Eintägig, 9.00-14.30 Uhr

Sonstiges

Hinweis für Teilnehmende außerhalb von NRW:

In diesem Kurs werden Reglungen aus dem SGB V thematisiert, die für die Telematikinfrastruktur bundesweit relevant sind. Der Kurs schließt damit, dass spezifisch Rahmenverträge und der Stand der Umsetzung in NRW betrachtet werden (ca. 1 UE).

Zeit und Ort der Veranstaltung

26.06.2024 Online

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02.09.2024 Online

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20.11.2024 Online

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