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Der Kurs, eine einjährige Berufserfahrung in rechnerischer Vollzeit in der Pflege und ein dreimonatiges Praktikum in rechnerischer Vollzeit ermöglichen sonstigen geeigneten Kräften Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2. Altenpflegehelfer weisen lediglich den Kurs sowie das dreimonatige Praktikum in rechnerischer Vollzeit nach – der Nachweis über die Berufserfahrung wird durch den Abschluss als Altenpflegehelfer ersetzt.
Seit September 2022 ist ein gesondertes Anerkennungsverfahren bei den Krankenkassen nicht mehr vorgesehen - selbstverständlich muss hiervon unbenommen die sonstig geeignete Kraft sämtliche Vorgaben erfüllen, bevor sie in den Leistungsgruppen 1 und 2 eingesetzt werden kann. Dies ist auf Anfrage der Krankenkasse auch nachzuweisen.
Der Kurs umfasst die rahmenvertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Inhalte.
Diese beinhalten u.a.:
*Die Versorgung Dekubiti bis Grad II ist derzeit noch Bestandteil des Curriculums zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer/innen“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“ gemäß § 17 des Rahmenvertrags. In der derzeit bestehenden leistungsrechtlichen Übergangsregelung ist eine Leistungserbringung durch Pflegehelfer jedoch aktuell nicht vorgesehen und daher nicht abrechenbar. Die Schulung in diesem Bereich erfolgt insofern vorsorglich für den Fall einer anderslautenden Regelung in zukünftigen Vereinbarungen
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
14.30-18.30 Uhr
In 160 Stunden und weiteren 26 Unterrichtsstunden (die der Teilnehmer zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie zur Prüfungsvorbereitung verwendet) werden die Kursinhalte vermittelt.
07.08.2023 - 16.11.2023 Würselen / Online |
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28.08.2023 - 06.12.2023 Köln / Online |
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18.09.2023 - 12.01.2024 Münster / Online |
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23.10.2023 - 21.02.2024 Oberhausen / Online |
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13.11.2023 - 28.02.2024 Bielefeld / Online |
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