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Der Kurs, eine einjährige Berufserfahrung in rechnerischer Vollzeit in der Pflege und ein dreimonatiges Praktikum in rechnerischer Vollzeit ermöglichen sonstigen geeigneten Kräften Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2. Altenpflegehelfer weisen lediglich den Kurs sowie das dreimonatige Praktikum in rechnerischer Vollzeit nach – der Nachweis über die Berufserfahrung wird durch den Abschluss als Altenpflegehelfer ersetzt. Bevor der erfolgreiche Teilnehmer Leistungen erbringen darf, muss er zuerst von den Krankenkassen zugelassen werden.
Der Kurs umfasst die rahmenvertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Inhalte.
Diese beinhalten u.a.:
*Die Versorgung Dekubiti bis Grad II ist derzeit noch Bestandteil des Curriculums zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer(innen)“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“ gemäß § 17 des Rahmenvertrags. In der derzeit bestehenden leistungsrechtlichen Übergangsregelung ist eine Leistungserbringung durch Pflegehelfer jedoch aktuell nicht vorgesehen und daher nicht abrechenbar. Die Schulung in diesem Bereich erfolgt insofern vorsorglich für den Fall einer anderslautenden Regelung in zukünftigen Vereinbarungen
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
14.30-18.30 Uhr
In 160 Präsenzstunden und weiteren 26 Unterrichtsstunden (die der Teilnehmer zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie zur Prüfungsvorbereitung verwendet) werden die Kursinhalte vermittelt.
Tablet inkl. Kopfhörer nur bei Online-Teilnahme.
15.08.2022 - 17.11.2022 Dortmund / Online |
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29.08.2022 - 06.12.2022 Olpe / Online |
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12.09.2022 - 15.12.2022 Würselen / Online |
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19.09.2022 - 24.01.2023 Köln / Online |
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