Highlight der Woche
 

Kurs 01.06.00

Ihr Einstieg in die qualifizierte Pflege

Behandlungspflege für sonstige geeignete Kräfte oder Altenpflegehelfer/innen (LG 1 und 2)

Der Kurs, eine einjährige Berufserfahrung in rechnerischer Vollzeit in der Pflege und ein dreimonatiges Praktikum in rechnerischer Vollzeit ermöglichen sonstigen geeigneten Kräften Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2. Altenpflegehelfer/innen weisen lediglich den Kurs sowie das dreimonatige Praktikum in rechnerischer Vollzeit nach – der Nachweis über die Berufserfahrung wird durch den Abschluss als Altenpflegehelfer/in ersetzt. Seit September 2022 ist ein gesondertes Anerkennungsverfahren bei den Krankenkassen nicht mehr vorgesehen - selbstverständlich muss hiervon unbenommen die sonstig geeignete Kraft sämtliche Vorgaben erfüllen, bevor sie in den Leistungsgruppen 1 und 2 eingesetzt werden kann. Dies ist auf Anfrage der Krankenkasse auch nachzuweisen.

Kursinhalte

Der Kurs umfasst die rahmenvertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Inhalte.

Diese beinhalten u.a.:

  • Blutdruckmessung
  • Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
  • Medikamentengabe (Arzneimittellehre)
  • Injektionen s.c., Richten von Injektionen
  • Umgang mit Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von Dekubiti bis Grad II*
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters, Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Klistiere und Klysma
  • Inhalationen
  • Durchführung dermatologischer Bäder, Medizinische Einreibungen, Kältetherapie
  • Hygiene
  • Notfall
  • Haftungsrecht

*Die Versorgung Dekubiti bis Grad II ist derzeit noch Bestandteil des Curriculums zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer/innen“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“ gemäß § 17 des Rahmenvertrags. In der derzeit bestehenden leistungsrechtlichen Übergangsregelung ist eine Leistungserbringung durch Pflegehelfer jedoch aktuell nicht vorgesehen und daher nicht abrechenbar. Die Schulung in diesem Bereich erfolgt insofern vorsorglich für den Fall einer anderslautenden Regelung in zukünftigen Vereinbarungen

Voraussetzungen

  • Die Weiterbildung entspricht dem Curriculum der Anlage 6 des Rahmenvertrages gemäß §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V in der Fassung vom 01.04.2023
  • Abgeschlossene Ausbildung Altenpflegehelfer/innen oder ein Jahr Berufserfahrung in rechnerischer Vollzeit in der Pflege

Die LfK Weiterbildungsgesellschaft mbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftraggebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen.

Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.

Kursgebühr

  • 1.357 €
  • 1.215 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

14:30 – 18:30 Uhr
186 Std. (davon 26 Std. zur Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungsvorbereitung verwendet)

Sonstiges


Zeit und Ort der Veranstaltung

13.05.2024 - 13.09.2024 Oberhausen / Online

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03.06.2024 - 02.10.2024 Dortmund / Online

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24.06.2024 - 15.11.2024 Münster / Online

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01.07.2024 - 13.11.2024 Aachen / Online

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26.08.2024 - 27.11.2024 Oberhausen / Online

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02.09.2024 - 06.12.2024 Dortmund / Online

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16.09.2024 - 19.12.2024 Köln / Online

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07.10.2024 - 23.01.2025 Bielefeld / Online

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28.10.2024 - 06.02.2025 Oberhausen / Online

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04.11.2024 - 12.02.2025 Dortmund / Online

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18.11.2024 - 26.02.2025 Aachen / Online

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