Highlight der Woche
 

Kurs 01.06.02

Einstieg in die qualifizierte Pflege (LG1 und 2 berechtigt) ohne weitere Voraussetzungen

Ambulante/r Pflegeassistent/in 300

Der Kurs mit insgesamt 300 Theoriestunden und drei strukturierten Praxisblöcken von jeweils vier Wochen in Ihrem Pflegedienst qualifiziert ambulante Pflegeassistent/innen für die Durchführung von Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2. Damit wird es möglich, Beschäftigte ohne Berufserfahrung in der Pflege vom ersten Arbeitsmarkt zu akquirieren und im eigenen Betrieb für die Behandlungspflege zu qualifizieren.

Die Inhalte sind exakt auf den Bedarf der häuslichen Krankenpflege ausgerichtet. Seit September 2022 ist ein gesondertes Anerkennungsverfahren bei den Krankenkassen nicht mehr vorgesehen - selbstverständlich muss hiervon unbenommen die/der ambulante/r Pflegeassistent/in sämtliche Vorgaben erfüllen, bevor er in den Leistungsgruppen 1 und 2 eingesetzt werden kann. Dies ist auf Anfrage der Krankenkasse auch nachzuweisen.

Kursinhalte

 

  • Blutdruckmessung, Ernährung im Alter und Blutzuckermessung, Medikamentengabe (Arzneimittellehre), Injektionen s.c., Richten von Injektionen
  • Umgang mit Kompressionsstrümpfen, Versorgung von Dekubiti bis Grad II*
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters, Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG), Klistiere und Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Inhalationen, Durchführung dermatologischer Bäder, Medizinische Einreibungen, Kältetherapie
  • Hygiene, Notfall, Haftungsrecht
  • Wissen erwerben: Rolle und Aufgaben, Patient/innenbeobachtung, Expertenstandards etc.
  • Fertigkeiten ausbilden und üben: Körperpfleg,e Beziehungsgestaltung, LG 1 und 2 etc.
  • Besser kommunizieren: Wahrnehmung, Emotionen, Sprachkompetenz etc.
  • Kompetent handeln: bei Herzinsuffizienz, COPD, Parkinson, Diabetes, Demenz etc.

*Die Versorgung Dekubiti bis Grad II ist derzeit noch Bestandteil des Curriculums zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer/innen“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“ gemäß § 17 des Rahmenvertrags. In der derzeit bestehenden leistungsrechtlichen Übergangsregelung ist eine Leistungserbringung durch Pflegehelfer jedoch aktuell nicht vorgesehen und daher nicht abrechenbar. Die Schulung in diesem Bereich erfolgt insofern vorsorglich für den Fall einer anderslautenden Regelung in zukünftigen Vereinbarungen

Voraussetzungen

  • Die Weiterbildung entspricht den Curricula der Anlagen 6 und 6a des Rahmenvertrages gemäß §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V in der Fassung vom 01.04.2023.

Die LfK Weiterbildungsgesellschaft mbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftraggebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen.

Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.

Kursgebühr

  • 2.153 €
  • 1.978 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

9:00 – 15:30 Uhr,
300 Std. zusätzlich 26 Std. Studienzeit zur Vor- und Nachbereitung

Zeit und Ort der Veranstaltung

13.05.2024 - 01.10.2024 Dortmund / Online

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03.06.2024 - 18.10.2024 Aachen / Online

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01.07.2024 - 19.11.2024 Oberhausen / Online

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19.08.2024 - 14.01.2025 Bielefeld / Online

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09.09.2024 - 30.01.2025 Köln / Online

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07.10.2024 - 06.03.2025 Oberhausen / Online

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18.11.2024 - 08.04.2025 Dortmund / Online

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