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Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der so genannte „Pflegeberater“
einen neuen, zusätzlichen Aspekt gewonnen. Neben der Möglichkeit,
als Pflegeberater Schulungen nach § 45 SGB XI zu realisieren, kommen
jetzt vielfältige Beratungsaspekte hinzu. Sowohl in Schulungskursen
über allgemeine oder spezielle Pflegethemen (z. B. Demenz, Apoplex oder
Dekubitusprophylaxe), als auch in Einzelschulungen beim Versicherten
vor Ort, lassen sich pflegerische, psychosoziale und leistungsrechtliche
Inhalte transportieren. Damit erhält der Titel „Pflegeberater“ einen besonderen
Wert für das Marketing des Pflegedienstes. Auf der Grundlage
der BARMER-, TK- und AOK Nordwest- Schulungsverträge und des IKK Classic
in Westfalen-Lippe können individuelle häusliche Schulungen, Schulungen
im Kontext der Krankenhausüberleitung sowie Gruppenschulungen
durchgeführt und abgerechnet werden.
Der 24-stündige Kurs zum Pflegeberater stärkt den Kompetenzbereich der
Pflegedienste über den jeweiligen Pflegeprozess der Versicherten und fügt
einen Leistungsbereich hinzu.
Darstellung der
über die Durchführung von Pflegekursen und individuellen häuslichen
Schulungen gemäß § 45 SGB XI.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Dreitägig, 9.00-15.30 Uhr
Tablet inkl. Kopfhörer nur bei Online-Teilnahme.
16.08.2022 - 18.08.2022 Münster / Online |
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07.09.2022 - 09.09.2022 Oberhausen / Online |
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!