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Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der so genannte „Pflegeberater“ einen neuen, zusätzlichen Aspekt gewonnen. Neben der Möglichkeit, als Pflegeberater Schulungen nach § 45 SGB XI zu realisieren, kommen jetzt vielfältige Beratungsaspekte hinzu. Sowohl in Schulungskursen über allgemeine oder spezielle Pflegethemen (z. B. Demenz, Apoplex oder Dekubitusprophylaxe), als auch in Einzelschulungen beim Versicherten vor Ort, lassen sich pflegerische, psychosoziale und leistungsrechtliche Inhalte transportieren. Auf der Grundlage der BARMER-, TK- und AOK Nordwest- Schulungsverträge und des IKK Classic in Westfalen-Lippe können individuelle häusliche Schulungen, Schulungen im Kontext der Krankenhausüberleitung sowie Gruppenschulungen durchgeführt und abgerechnet werden. Damit erhält der Titel „Pflegeberater“ einen besonderen Wert für das Marketing der Pflegedienste, die Mitglied des LfK’s sind.
Der Kurs stellt jedoch auch allgemeine Möglichkeiten dar, um in der Pflegeberatung tätig zu sein.
Der 24-stündige Kurs zum Pflegeberater stärkt den Kompetenzbereich der Pflegedienste über den jeweiligen Pflegeprozess der Versicherten und fügt einen Leistungsbereich hinzu.
Darstellung der
über die Durchführung von Pflegekursen und individuellen häuslichen Schulungen gemäß § 45 SGB XI.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Dreitägig, 9.00-15.30 Uhr
03.05.2023 - 05.05.2023 Online |
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19.06.2023 - 21.06.2023 Online |
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28.08.2023 - 30.08.2023 Online |
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13.09.2023 - 15.09.2023 Online |
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25.10.2023 - 27.10.2023 Online |
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28.11.2023 - 30.11.2023 Online |
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