Kurs 02.07.03
Lesen Sie den Artikel 2 des Grundgesetzes!
Gewaltprävention und freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen
Gewalt hat viele Formen und Gesichter und wird unterschiedlich empfunden. Doch grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht auf Unversehrtheit von Körper und Seele. Gewalt ist facettenreich und nicht immer eindeutig zu erfassen. Dies liegt unter anderem daran, dass das Verständnis von Gewalt stark vom sozialen, kulturellen und historischen Kontext und nicht zuletzt von der persönlichen Einschätzung abhängt.
Dieser Kurs bildet Sie dazu aus, damit Sie in Ihrem Unternehmen das durch das WTG geforderte Konzept einer Gewaltprävention und freiheitsbeschränkende/freiheitsentziehende Maßnahmen etablieren können.
Gerade Freiheitsentzug stellt eine besondere Form der Gewaltanwendung dar und ist grundsätzlich strafbar, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt.
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." (Artikel 2 des
Grundgesetzes)
Beispiele für Erscheinungsformen von Gewalt in der Pflege:
- Unmittelbare körperliche Gewalt: Schlagen, Schütteln, Kratzen, mechanische Fixierung
(z.B. Einsatz von Gurten), Entzug körperlicher Hilfsmittel (z.B. Wegnahme des Rollators)
- Medikamentenmissbrauch: nicht indizierte oder nicht ärztlich verordnete Medikamentengabe, in der Regel zur Ruhigstellung
- Sexueller Missbrauch: Missachtung der Intimsphäre, nicht einvernehmliche Intimkontakte, sexuelle Andeutungen
- Emotionale oder psychische Gewalt: Verbale Aggression, Schreien, Schimpfen,
Ignorieren, Handeln gegen den Willen, Androhung von Gewalt,
Demütigungen, Beleidigungen, Manipulation, Missachtung der Privatsphäre
- Finanzielle Ausbeutung: Unbefugte Verfügung über persönliches Vermögen,
Überredung/Nötigung zu Geldgeschenken, Entwenden von
Geld/Wertgegenständen
- Vernachlässigung: Unterlassen von notwendigen Hilfen im Alltag, Unzureichende medizinische Versorgung (z.B. mangelhafte Wundversorgung), mangelhafte Pflege (z.B. schlechte
Hygiene), Nahrungs- oder Flüssigkeitsentzug
Kursinhalte
- Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen kennen
- Sie erfahren, wo Gewalt in der Pflege vorkommt und welche Rolle das Thema Gewalt in der Bevölkerung spielt
- Sie lernen, welche Bedeutung sexualisierte Gewalt in der Pflege hat und wie Gewaltprävention in der Pflege gelingen kann
- Sie lernen, was freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind und wie freiheitsentziehende bzw. freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Pflege vermieden werden können.
Kursgebühr
- 185 €
-
165 €
(LfK-Tagespflege-Mitglieder-Vorzugspreis) *
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Kursdauer
Eintägig, 9.00-15.30 Uhr
Zeit und Ort der Veranstaltung