Fachkompetenz
 

Kurs 02.05.01

Die Ausbildung erfolgt nach § 53 c SGB XI und die Leistungserbringung nach § 43 b SGB XI

Auffrischungskurs "Zusätzliche Betreuungskräfte für stationäre Pflegeeinrichtungen"

Als anerkannte Betreuungskraft nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden Fortbildung nachzuweisen. Wir vermitteln Ihnen in diesem Kurs stets den aktuellen Wissensstand aus den verschiedenen betreuungsrelevanten Themenbereichen. Wesentlichen Stellenwert hat hierbei die Reflexion Ihrer Tätigkeit. Daneben vermitteln wir Ihnen, wie die Umsetzung in der Praxis aussieht. Leistungserbringung und Abrechnung erfolgen auf Basis des § 43 b SGB XI.

Kursinhalte

Beispiele hierfür können sein:

  • Sie erweitern Ihre Kommunikationskompetenz mit betreuungsbedürftigen Menschen und ihren Angehörigen.
  • Sie bringen Ihre Kenntnisse  zu den verschiedenen psychischen und Alterserkrankungen auf den neuesten Stand.
  • Sie erhalten neue Anregungen für Beschäftigungsangebote und Freizeitgestaltung mit Menschen in der Tagespflege.
  • Sie vertiefen Ihr Wissen im Bereich der Pflege und Pflegedokumentation.

Reichen Sie Ihr Wunschthema bereits mit der Anmeldung ein.

Voraussetzungen

Anerkannte Betreuungskräfte nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI)

Kursgebühr

  • 255 €
  • 235 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Zweitägig, 9.00-15.30 Uhr

Zeit und Ort der Veranstaltung

02.05.2023 - 03.05.2023 Online

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28.08.2023 - 29.08.2023 Online

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20.11.2023 - 21.11.2023 Online

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