Telefon: 0 22 1 – 88 88 55 0
Als anerkannte Betreuungskraft nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden Fortbildung nachzuweisen. Wir vermitteln Ihnen in diesem Kurs stets den aktuellen Wissensstand aus den verschiedenen betreuungsrelevanten Themenbereichen. Wesentlichen Stellenwert hat hierbei die Reflexion Ihrer Tätigkeit. Daneben vermitteln wir Ihnen, wie die Umsetzung in der Praxis aussieht. Leistungserbringung und Abrechnung erfolgen auf Basis des § 43 b SGB XI.
Beispiele hierfür können sein:
Reichen Sie Ihr Wunschthema bereits mit der Anmeldung ein.
Anerkannte Betreuungskräfte nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI)
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Zweitägig, 9.00-15.30 Uhr
02.05.2023 - 03.05.2023 Online |
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28.08.2023 - 29.08.2023 Online |
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20.11.2023 - 21.11.2023 Online |
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