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Betreuungskräfte, die nach AnFöVO eingesetzt werden, sollen sich regelmäßig fortbilden.
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Unterrichtsstunden. Dieser Kurs kann zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht mit 8 Stunden angerechnet werden.
Die Fortbildung ist praxisbezogen und gibt Raum für persönliche Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis. Somit ist die Möglichkeit, auf persönliche Erlebnisse einzugehen und diese zu besprechen jederzeit gegeben.
* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds
Eintägig, 9:00 – 15:30 Uhr
Zielgruppe:
26.04.2023 Online |
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07.06.2023 Online |
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06.09.2023 Online |
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22.11.2023 Online |
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Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!