Fachkompetenz
 

Kurs 02.01.13

Auffrischungskurs „AnFöVO - Zusätzliche Betreuungskräfte für die ambulante Pflege“ nach § 45a und § 53b SGB XI

Betreuungskräfte, die nach AnFöVO eingesetzt werden, sollen sich regelmäßig fortbilden.

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Unterrichtsstunden. Dieser Kurs kann zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht mit 8 Stunden angerechnet werden.

Die Fortbildung ist praxisbezogen und gibt Raum für persönliche Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis. Somit ist die Möglichkeit, auf persönliche Erlebnisse einzugehen und diese zu besprechen jederzeit gegeben.

Kursinhalte

  • Biographiearbeit in Kartengestaltung
  • Tagesstrukturierung
  • Ritulae nutzen
  • Beschäftigungsangebote
  • Basale Stimulation
  • Alltagsgestaltung
  • Kommunikation
  • Dokumentation

Kursgebühr

  • 213 €
  • 169 € (LfK-Mitglieder-Vorzugspreis) *

* gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des LfK-Mitglieds

Kursdauer

Eintägig, 9:00 – 15:30 Uhr

Sonstiges

Zielgruppe:

  • bereits qualifizierte Alltagsbegleitungen nach § 45a SGB XI (§ 8 AnFöVO)
  • bereits qualifizierte Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals § 87, ehemals § 53c SGB XI)
  • Pflegekräfte
  • Beschäftigte im sozialen Dienst

Zeit und Ort der Veranstaltung

26.04.2023 Online

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