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Seit dem 1. April 2015 sind die Grundausbildung und die Fortbildung für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer umgestellt. Arbeitgeber sind verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen. Die Grundausbildung wurde auf einen Tag reduziert. Im Mittelpunkt der Grundausbildung und Fortbildung stehen die praktische Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Vorgehen in Notfällen, einschließlich der psychischen Betreuung der Betroffenen.
Alle zwei Jahre ist nach wie vor eine Auffrischung der Grundausbildung durch eine Fortbildung nötig, das "Erste-Hilfe-Training". Dieses ist mit der BGW-Neuregelung aufgewertet: Statt bislang acht sind nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Neben der Wissensauffrischung ist Raum für optionale Themen wie beispielsweise besondere Verletzungssituationen oder andere zielgruppenspezifische Fragen.
In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 Mitarbeitern muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin qualifiziert sein. Bei mehr als 20 Mitarbeiter/innen müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Zielsetzung:
Die Teilnehmer können grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anwenden. Die Vermittlung erfolgt praxisnah und kompetenzorientiert.
Die Maßnahmen sollten im Gesamtablauf unter Einschluss der psychischen Betreuung der vom Notfall betroffenen Personen beübt werden.
Wird 2018 nicht mehr von der BG bezuschusst.
Eintägig, 8.15-16.15 Uhr
Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!