Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich bei Ihrer Fort- und Weiterbildung finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen mit Hilfe des Bildungsschecks unterstützen.
Ein Bildungsscheck ist personenbezogen und somit nicht übertragbar. Auch ist der Bildungsscheck nicht mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar.
Welche Maßnahmen werden unterstützt?
Durch den Bildungsscheck werden berufsbezogene Maßnahmen gefördert, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Kursgebühren. Übernommen werden 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500,- €.
Mithilfe dieses Portals können Sie prüfen, ob Ihre gewünsche Weiterbildung per Bildungsscheck 2.0 förderfähig ist
Sie werden Schritt für Schritt durch das Portal geleitet.
Die Erstattung durch den Bildungsscheck erfolgt nach erfolgreichem Abschluss auf Ihr Konto. Die LfK Weiterbildung benötigt den Bildungsscheck daher nicht und kann diesen auch nicht bei der Rechnungslegung berücksichtigen.
LfK Familie
Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!