Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich bei Ihrer Fort- und Weiterbildung finanziell durch den Bund für Erwerbstätige mit Hilfe des Prämiengutscheines unterstützen.
Ein Prämiengutschein ist personenbezogen und somit nicht übertragbar. Auch ist der Prämiengutschein nicht mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar.
Ein Prämiengutschein kann einmal jährlich bei den Beratungsstellen beantragt werden.
Welche Maßnahmen werden unterstützt?
Durch den Prämiengutschein werden alle Maßnahmen gefördert, die einer individuell beruflichen Weiterbildung dienen. Das sind in der Regel Angebote, die ein solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermitteln.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Kursgebühren. Übernommen werden 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500,- €.
Sollten Sie sich z.B. für den LfK-Pflegeberater interessieren, zahlen Sie für diesen Kurs mit einem Prämiengutschein nur 140,00 €, anstelle von den regulären 280,- € (LfK-Vorzugspreis).
Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?
Inhouse-Schulungen
Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Umfang von bis zu 6 Unterrichtseinheiten
Individuell für den Betrieb angepasste Fort- und Weiterbildungen
Angebote, die der Erholung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen
Alle Arbeitnehmer, deren jährlich zu versteuerndes Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben bis zu 20.000 € beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten sind es bis zu 40.000 €.
Alle die das 25. Lebensjahr vollendet haben
Durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden
Wo erhalte ich einen Prämiengutschein?
Um einen Prämiengutschein zu erhalten, sollten Sie zunächst einen Beratungstermin mit der ausgebenden Stellen vereinbaren.
Die Bildungsberatungsstellen sind in der Regel Wirtschaftsorganisationen, Kammern, kommunale Wirtschaftsförderer oder Volkshochschulen.
Wie beantrage ich einen Prämiengutschein?
Informieren Sie sich zunächst, welche Stelle in Ihrer Nähe Prämiengutscheine ausstellt.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Dieser Termin dauert in der Regel circa 30 Minuten.
Geben Sie beim Beratungsgespräch als Weiterbildungsanbieter folgendes an: LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH
Sie haben Ihren Prämiengutschein erhalten? Dann melden Sie sich zur Fort- oder Weiterbildung bei Ihrer LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH an. Sie haben die Möglichkeit:
Sich per Fax anzumelden (Faxnummer: 0221-8888 55 30)
Sobald uns die verbindliche Anmeldung sowie der Prämiengutschein vorliegen, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Welche Unterlagen brauche ich für das Beratungsgespräch?
Der Antragssteller muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) mitbringen.
Den aktuellsten Einkommensteuerbescheid (Vorjahr oder Vorvorjahr). Ersatzweise ist auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitsgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen ausreichend.
Bei einer nicht deutschen Staatsbürgerschaft wird ein Nachweis über den derzeitigen Aufenthaltsstatus verlangt.
LfK Familie
Wir möchten Ihr innovativer Bildungsträger im Bereich der Pflege sein und uns mit Ihnen weiterentwickeln!